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Medizinische Indikation

Medizinische Indikationen für eine Brustvergrößerung sind im Grunde kaum gegeben. Eine Brustvergrößerung hat keinerlei medizinische und gesundheitliche Vorteile. Einzig und allein die psychologischen Effekte einer Schönheitsoperation und die körperliche Zufriedenheit der Patientinnen stehen hier im Vordergrund. Da in den allermeisten Fällen keine medizinische Indikation einer Brustvergrößerung festzustellen ist, sind die Krankenkassen keine Kostenträger. Das wären sie nur im Falle einer notwendigen Behandlung.

Diese ist bei einer Brustvergrößerung nur dann gegeben, wenn die Patientinnen aufgrund einer Krebserkrankung an der Brust amputiert wurden und eine Wiederherstellung der Brust erfolgen soll. Bei einer Brustrekonstruktion, bzw. einem Brustaufbau im Sinne einer Brustvergrößerung können die Krankenkassen durchaus die Kosten übernehmen. Hier ist es anzuraten bereits vor einer geplanten Brustvergrößerung eine Anfrage an die Versicherung zu stellen, um eventuellen Unstimmigkeiten vorzubeugen.